FAQ 
für Cateringstände

Flohmarkt Konstanz / Kreuzlingen

Wichtige Informationen & FAQ für Cateringbetriebe: 
Hier gibt's alle relevanten Infos für Gastronom:innen, die Interesse daran haben, selbst mit einem Stand beim grenzüberschreitenden Flohmarkt Konstanz (D) / Kreuzlingen (CH) dabei zu sein...

FAQ

Hinweis:

Für den diesjährigen grenzüberschreitenden 24h-Flohmarkt ist die Bewerbungsphase aktuell abgeschlossen.

Dennoch nehmen wir gerne Ihre Bewerbung auf und hinterlegen Ihre Kontaktdaten bei uns in der Warte- und Interessensliste.

Ab Oktober 2024 startet die Anmeldephase für den grenzüberschreitenden 24h-Flohmarkt 2025.

Schreiben Sie dafür gerne ein E-Mail an flohmarkt(at)konstanz-info.com

FAQ – häufig gestellte Fragen

    • Die zur Verfügung stehende Fläche hängt stark von dem Gelände ab. 
    • Die Mindestgröße beträgt 3x3 Meter. 
    • Je nach Gegebenheit können Laufmeter hinzugefügt werden. Das Maximum liegt bei einer Länge von 10 Metern. 
  • Dies hängt von Ihrem Angebot und Ihrer Standfläche ab. 

    Die Preise entnehmen Sie folgender Tabelle:

    AngebotStandpreis 3x3 Meter (Mindestgröße)Preis pro weiterem laufenden Meter
    Speisen, deftig650,00 €*75,00 €*
    Speisen, süß550,00 €*60,00 €*
    Alkoholausschank**700,00 €*80,00 €*
    Softdrinks550,00 €*60,00 €*

    *zzgl. gesetzl. MwSt

    **Werden mehrere Sortimente angeboten, wird immer nur der höhere Preis berechnet.

  • Caterer und Vereine sind dazu verpflichtet, Fleisch- & Wurstwaren sowie Bier und Biermischgetränke von unseren Exklusivpartnern zu beziehen.

    • Sie geben bei der Anmeldung im Bedarfs- und Anmeldeformular den benötigten Strombedarf an.
    • Der angegebene Strombedarf wird zum Veranstaltungszeitpunkt von uns an Ihrer Standfläche bereitgestellt.
    • Auf dem Winterer- & Webersteig und Am Rheinufer ab 16 Uhr
    • Kreuzlinger Straße, Obere Laube, Lutherplatz; Stephansplatz und Untere Laube ab 17 Uhr
    • Am Rheinufer / Webersteig / Winterersteig: Samstag: 18 – 01 Uhr

    Sonntag: 6 – 18 Uhr

    • Restliches Veranstaltungsgelände: Samstag: 19 – 01 Uhr

    Sonntag: 6 – 18 Uhr

    • Bei Veranstaltungen auf Grundstücken oder in Einrichtungen der Stadt Konstanz sowie im öffentlichen Verkehrsraum dürfen Speisen und Getränke nur in Mehrweggeschirr und -behältnissen bzw. essbaren Verpackungen und Behältern angeboten werden. Papiertüten, zum Mitnehmen der angebotenen Speisen, sind erlaubt. Dies regelt verbindlich die Konstanzer Abfallwirtschaftssatzung §1 Absatz 6.
    • Um Mehrweggeschirr und -behältnisse zu spülen, werden Spülmobile zur Verfügung stehen, welche gegen Zahlung einer Spülpauschale genutzt werden können.
  • Folgende Vorschriften sollen während des Flohmarktes beachtet werden:

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