Wichtige Informationen & FAQ für Cateringbetriebe:
Hier gibt's alle relevanten Infos für Gastronom:innen, die Interesse daran haben, selbst mit einem Stand beim grenzüberschreitenden Flohmarkt Konstanz (D) / Kreuzlingen (CH) dabei zu sein.
FAQ – häufig gestellte Fragen
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- Die zur Verfügung stehende Fläche hängt stark von dem Gelände ab.
- Die Mindestgröße beträgt 3x3 Meter.
- Je nach Gegebenheit können Laufmeter hinzugefügt werden. Das Maximum liegt bei einer Länge von 10 Metern.
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Caterer und Vereine sind dazu verpflichtet, Fleisch- & Wurstwaren sowie Bier(-mischgetränke) und alkoholfreie Getränke von unseren Exklusivpartnern zu beziehen.
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- Sie geben bei der Anmeldung im Bedarfs- und Anmeldeformular den benötigten Strombedarf an.
- Der angegebene Strombedarf wird zum Veranstaltungszeitpunkt von uns an Ihrer Standfläche bereitgestellt.
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Folgende Vorschriften sollen während des Flohmarktes beachtet werden:
1) Mehrweggebot
- Bei Veranstaltungen auf Grundstücken oder in Einrichtungen der Stadt Konstanz sowie im öffentlichen Verkehrsraum dürfen Speisen und Getränke nur in Mehrweggeschirr und -behältnissen bzw. essbaren Verpackungen und Behältern angeboten werden. Papiertüten, zum Mitnehmen der angebotenen Speisen, sind erlaubt. Dies regelt verbindlich die Konstanzer Abfallwirtschaftssatzung §1 Absatz 6.
- Um Mehrweggeschirr und -behältnisse zu spülen, werden Spülmobile zur Verfügung stehen, welche gegen Zahlung einer Spülpauschale genutzt werden können.
- Seit dem 1.1.2025 gilt in Konstanz eine Verpackungssteuer. Einweg-Getränke- und Essensverpackungen werden mit 50 Cent netto besteuert, Einweg-Besteck mit 20 Cent netto. Erhoben wird die Steuer überall dort, wo Speisen und Getränke zum Sofortverzehr angeboten werden, also auch auf Veranstaltungen.
Alle Infos zum Mehrweggebot
2) Umgang mit Flüssiggas & Brandschutzregeln