FAQ 
für Cateringstände

Flohmarkt Konstanz / Kreuzlingen

Wichtige Informationen & FAQ für Cateringbetriebe: 
Hier gibt's alle relevanten Infos für Gastronom:innen, die Interesse daran haben, selbst mit einem Stand beim grenzüberschreitenden 24h-Flohmarkt Konstanz (D) / Kreuzlingen (CH) dabei zu sein.

FAQ

Anmeldebeginn 2026

 

ab dem 16.3.2026 / 12 Uhr: Anmeldung für Konstanzer:innen

ab dem 23.3.2026 / 12 Uhr: Anmeldung für Auswärtige

Anmeldung

Für die Anmeldung eines Cateringstandes einfach dieses Formular downloaden, ausfüllen und per Mail an flohmarkt@konstanz-info.com senden:

FAQ – häufig gestellte Fragen

    • Die Anmeldung erfolgt über unser Anmeldeformular für Cateringstände, welches Sie hier auf der Website finden. Nach Eingang prüfen wir die Anmeldungsdaten und bestätigen Ihre Teilnahme schriftlich.
    • Die Anmeldung wird erst durch die Teilnahmebestätigung seitens der MTK verbindlich.
    • Die zur Verfügung stehende Fläche hängt stark von dem Gelände ab. 
    • Die Mindestgröße beträgt 3x3 Meter. 
    • Je nach Gegebenheit können Laufmeter hinzugefügt werden. Das Maximum liegt bei einer Länge von 10 Metern. 
    • Sie geben bei der Anmeldung im Bedarfs- und Anmeldeformular den benötigten Strombedarf an.
    • Der angegebene Strombedarf wird zum Veranstaltungszeitpunkt von uns an Ihrer Standfläche bereitgestellt.
  • Aufbauzeitraum: voraussichtlich Samstag, 13. Juni, 12:00-15:00 Uhr

    Abbauzeitraum: voraussichtlich Sonntag, 14. Juni, 15:00-19:00 Uhr

  • Folgende Vorschriften sollen während des Flohmarktes beachtet werden:

     

    1) Mehrweggebot

    • Bei Veranstaltungen auf Grundstücken oder in Einrichtungen der Stadt Konstanz sowie im öffentlichen Verkehrsraum dürfen Speisen und Getränke nur in Mehrweggeschirr und -behältnissen bzw. essbaren Verpackungen und Behältern angeboten werden. Papiertüten, zum Mitnehmen der angebotenen Speisen, sind erlaubt. Dies regelt verbindlich die Konstanzer Abfallwirtschaftssatzung §1 Absatz 6.
    • Um Mehrweggeschirr und -behältnisse zu spülen, werden Spülmobile zur Verfügung stehen, welche gegen Zahlung einer Spülpauschale genutzt werden können.

     

    2) Verpackungssteuer

    • Seit dem 1.1.2025 gilt in Konstanz eine Verpackungssteuer. Für Veranstaltungen in Konstanz ist dies nur in Hinblick auf die Nutzung von Papiertüten relevant. Bieten Sie solche an, muss die Verpackungssteuer erhoben werden. Nähere Infos finden sich in den hier verlinkten Flyern.

    Alle Infos zum Download

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