Wichtige Informationen & FAQ für Cateringbetriebe:
Hier gibt's alle relevanten Infos für Gastronom:innen, die Interesse daran haben, selbst mit einem Stand beim grenzüberschreitenden Flohmarkt Konstanz (D) / Kreuzlingen (CH) dabei zu sein...
Hinweis:
Für den diesjährigen grenzüberschreitenden 24h-Flohmarkt ist die Bewerbungsphase aktuell abgeschlossen.
Dennoch nehmen wir gerne Ihre Bewerbung auf und hinterlegen Ihre Kontaktdaten bei uns in der Warte- und Interessensliste.
Ab Oktober 2024 startet die Anmeldephase für den grenzüberschreitenden 24h-Flohmarkt 2025.
Schreiben Sie dafür gerne ein E-Mail an flohmarkt(at)konstanz-info.com
FAQ – häufig gestellte Fragen
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- Die zur Verfügung stehende Fläche hängt stark von dem Gelände ab.
- Die Mindestgröße beträgt 3x3 Meter.
- Je nach Gegebenheit können Laufmeter hinzugefügt werden. Das Maximum liegt bei einer Länge von 10 Metern.
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Dies hängt von Ihrem Angebot und Ihrer Standfläche ab.
Die Preise entnehmen Sie folgender Tabelle:
Angebot Standpreis 3x3 Meter (Mindestgröße) Preis pro weiterem laufenden Meter Speisen, deftig 650,00 €* 75,00 €* Speisen, süß 550,00 €* 60,00 €* Alkoholausschank** 700,00 €* 80,00 €* Softdrinks 550,00 €* 60,00 €* *zzgl. gesetzl. MwSt
**Werden mehrere Sortimente angeboten, wird immer nur der höhere Preis berechnet.
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Caterer und Vereine sind dazu verpflichtet, Fleisch- & Wurstwaren sowie Bier und Biermischgetränke von unseren Exklusivpartnern zu beziehen.
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- Sie geben bei der Anmeldung im Bedarfs- und Anmeldeformular den benötigten Strombedarf an.
- Der angegebene Strombedarf wird zum Veranstaltungszeitpunkt von uns an Ihrer Standfläche bereitgestellt.
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- Auf dem Winterer- & Webersteig und Am Rheinufer ab 16 Uhr
- Kreuzlinger Straße, Obere Laube, Lutherplatz; Stephansplatz und Untere Laube ab 17 Uhr
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- Am Rheinufer / Webersteig / Winterersteig: Samstag: 18 – 01 Uhr
Sonntag: 6 – 18 Uhr
- Restliches Veranstaltungsgelände: Samstag: 19 – 01 Uhr
Sonntag: 6 – 18 Uhr
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- Bei Veranstaltungen auf Grundstücken oder in Einrichtungen der Stadt Konstanz sowie im öffentlichen Verkehrsraum dürfen Speisen und Getränke nur in Mehrweggeschirr und -behältnissen bzw. essbaren Verpackungen und Behältern angeboten werden. Papiertüten, zum Mitnehmen der angebotenen Speisen, sind erlaubt. Dies regelt verbindlich die Konstanzer Abfallwirtschaftssatzung §1 Absatz 6.
- Um Mehrweggeschirr und -behältnisse zu spülen, werden Spülmobile zur Verfügung stehen, welche gegen Zahlung einer Spülpauschale genutzt werden können.
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Folgende Vorschriften sollen während des Flohmarktes beachtet werden: