FAQ
für Cateringbetriebe

Flohmarkt Konstanz / Kreuzlingen

Wichtige Informationen & FAQ für Cateringbetriebe: 
Hier gibt's alle relevanten Infos für Gastronomen, die Interesse daran haben, selbst mit einem Stand beim grenzüberschreitenden Flohmarkt Konstanz (D) / Kreuzlingen (CH) dabei zu sein...

FAQ

FAQ – häufig gestellte Fragen

    • Sie senden uns Ihre Bewerbung mit folgenden Inhalten an flohmarkt@konstanz-info.com 
      • Firmierung und Anschrift
      • Ansprechpartner
      • E-Mail-Adresse und Telefonnummer(n)
      • Ihr Angebot an Speisen und Getränken (gerne auch mit Bildern)
      • die Größe Ihres Cateringstandes
      • Ihren Strombedarf

     

    • Wir werden Ihnen bei erfolgreicher Auswahl unser Bedarfs- und Anmeldeformular zukommen lassen. Dieses füllen Sie aus und schicken es unterschrieben an uns zurück.

        Damit sind Sie angemeldet.

    • Im nächsten Schritt wenden wir Ihnen Ihre Aufstellfläche zuordnen und uns wieder an Sie wenden.
    • Die zur Verfügung stehende Fläche hängt stark vom Gelände ab. Die zur Verfügung stehenden Flächen bewegen sich zwischen 9 – 30m2.
  • Dies hängt von Ihrem Angebot ab.

    • Süßwaren, süße Speisen, Softdrinks: 40,00 Euro
    • Deftige Speisen: 55,00 Euro
    • Alkoholausschank: 65,00 Euro
    • Bitte beachten Sie: Wird Alkohol ausgeschenkt, selbst als Nebensortiment, so wird Alkohol bepreist.
  • Caterer und Vereine sind dazu verpflichtet, Fleisch- & Wurstwaren sowie Bier und Biermischgetränke von unseren Exklusivpartnern zu beziehen.

    • Sie geben bei der Anmeldung im Bedarfs- und Anmeldeformular den benötigten Strombedarf an.
    • Der angegebene Strombedarf wird zum Veranstaltungszeitpunkt von uns an Ihrer Standfläche bereitgestellt.
    • Auf dem Winterer- & Webersteig und Am Rheinufer ab 16 Uhr
    • Kreuzlingerstraße, Obere Laube, Lutherplatz und Untere Laube ab 17 Uhr
    • Am Rheinufer / Webersteig / Winterersteig: Samstag, 17.06.23: 18 – 00 Uhr

    Sonntag, 18.06.23: 6 – 18 Uhr

    • Restliches Veranstaltungsgelände: Samstag, 17.06.23: 19 – 00 Uhr

    Sonntag, 18.06.23: 6 – 18 Uhr

    • Bei Veranstaltungen auf Grundstücken oder in Einrichtungen der Stadt Konstanz sowie im öffentlichen Verkehrsraum dürfen Speisen und Getränke nur in Mehrweggeschirr und -behältnissen bzw. essbaren Verpackungen und Behältern angeboten werden. Papiertüten, zum Mitnehmen der angebotenen Speisen, sind erlaubt. Dies regelt verbindlich die Konstanzer Abfallwirtschaftssatzung §1 Absatz 6. 
    • Um Mehrweggeschirr und -behältnisse zu spülen, werden Spülmobile zur Verfügung stehen, welche gegen Zahlung einer Spülpauschale genutzt werden können.
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