Allgemeine Geschäftsbedingungen der Marketing & Tourismus Konstanz GmbH

1. Geltungsbereich

1. Geltungsbereich

1.1 Die Marketing und Tourismus Konstanz GmbH (nachfolgend „MTK“ genannt) (vermittelt als Reservierungsstelle Unterkünfte von Beherbergungsbetrieben (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, nachfolgend „BHB“ genannt).
 

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des mit der MTK als Vermittler von Unterkünften in Beherbergungsbetrieben und sonstigen Leistungen geschlossenen Vermittlungsvertrags.
 

1.3 Ferner bietet die MTK die Durchführung von Stadtführungen und Reiseleitungen an. Für die Durchführung von Stadtführungen und Reiseleitungen gilt Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 

1.4 Es gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MTK. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des / der Kunden / Kundin werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, MTK hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.
 

1.5 Rechte, die MTK nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.
 

1.6 Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Die Marketing und Tourismus Konstanz GmbH nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren nach § 36 VSBG vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.

2. Inhalt der Vermittlungsleistung

2. Inhalt der Vermittlungsleistung

2.1 Die Leistungen der MTK bestehen in der unverzüglichen und ordnungsgemäßen Vermittlung von Unterkunftsleistungen und sonstigen Leistungen.
 

2.2 Die MTK erbringt hierbei keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem / der Kunden / Kundin und den BHB/sonstigen Leistungsträgern zustande. Sämtliche sich aus dem Beherbergungsvertrag oder sonstigem Vertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen ausschließlich zwischen dem BHB/sonstigen Leistungsträger und dem / der Kunden / Kundin.
 

2.3 Die MTK informiert den / die Kunden / Kundin gewissenhaft anhand der ihr vorliegenden Leistungsbeschreibungen und übermittelt lediglich als Bote die Erklärungen zwischen den BHB/sonstigen Leistungsträger und dem / der Kunden / Kundin. MTK wird im Verhältnis zum BHB/sonstigen Leistungsträger und zum / zur Kunden / Kundin als unabhängiger Dritter tätig, und nicht als Stellvertreter, Partner, Treuhänder oder Subunternehmer des BHB/sonstigen Leistungsträger oder des / der Kunden / Kundin.

3. Buchung und Vertragsschluss

3. Buchung und Vertragsschluss

3.1 Mit der Buchung einer Leistung bietet der / die Kunde / Kundin dem BHB/sonstigem Leistungsträger den Abschluss eines Vertrages (z.B. Beherbergungsvertrag) und der MTK den Abschluss eines Vermittlungsvertrags unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
 

3.2 Die Buchung kann elektronisch über das Internet, per Post, per Fax oder per Telefon vorgenommen werden. 
 

3.3 Die in Ziffer 1 genannten Verträge kommen mit der Annahme durch die MTK zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner besonderen Form. Nach Vertragsschluss erhält der / die Kunde / Kundin eine Buchungsbestätigung.

 

3.4 Der / die Kunde / Kundin handelt bei der Buchung in eigenem Namen auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer:innen. Der / die Kunde / Kundin hat seine / ihre Daten sowie die Daten der mitreisenden Personen vollständig und richtig anzugeben. Die MTK hat das Recht, im Falle von unvollständigen, zweifelhaften oder falschen Daten die Buchung zu stornieren. Bei einer evtl. Änderung der Teilnehmer:innen ist die MTK berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 zu erheben.
 

3.5 Soweit der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung abweicht, liegt ein neues Angebot des BHB/sonstigen Leistungsträgers vor. Der Vertrag kommt dann auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der / die Kunde / Kundin die Annahme, insbesondere durch Anzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft, innerhalb einer gegebenenfalls im Angebot genannten Frist erklärt. 

4. Zahlung und Abwicklung bei der Vermittlung von Beherbergungsverträgen

4. Zahlung und Abwicklung bei der Vermittlung von Beherbergungsverträgen

4.1 Ansprüche und Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere das fällige Entgelt, ergeben sich ausschließlich aus dem Beherbergungsvertrag. Die Unterkunftsleistung und die sonstigen Angebote erbringt der BHB in eigener Verantwortung.
 

4.2 Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Betrags erfolgt direkt beim BHB.
 

4.3 Die Vermittlungstätigkeit durch die MTK erfolgt für den Kund´:innen unentgeltlich.

5. Zahlung und Abwicklung bei der Vermittlung von Tagungsorten und Rahmenprogrammen

5. Zahlung und Abwicklung bei der Vermittlung von Tagungsorten und Rahmenprogrammen

5.1 Bei der Vermittlung von Tagungsorten und/oder Rahmenprogrammen gelten hinsichtlich der Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Betrages die Regelungen des vermittelten Vertrags zwischen dem Kund:innen und dem jeweiligen Leistungsträger.
 

5.2 MTK ist berechtigt, für ihre Tätigkeit eine Vergütung zu verlangen. Die Vertragsparteien werden sich über die Höhe der Vergütung gesondert abstimmen.
 

5.3 Tritt der / die Kunde / Kundin von dem vermittelten Vertrag aus einem in seiner / ihrer Person liegenden Grund zurück oder nimmt der / die Kunde / Kundin deshalb die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, bleibt der Vermittlungsvertrag und damit der Vergütungsanspruch der MTK bestehen.

6. Sonderbedingungen bei Stadtführungen und Reiseleitungen

6. Sonderbedingungen bei Stadtführungen und Reiseleitungen

6.1 Für die von der MTK angebotenen Stadtführungen und Reiseleitungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 

6.2 Der Stadtführer wird entsprechend der gebuchten Stadtführung durch die MTK ausgewählt. Auf einen bestimmten Stadtführer besteht kein Anspruch.
 

6.3 Die MTK bzw. den jeweiligen Stadtführer trifft im Rahmen der Stadtführungen keine Aufsichtspflicht. Der / die Kunde / Kundin hat selbst für ausreichendes „Aufsichtspersonal“ zu sorgen.
 

6.4 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Durch die Angaben in Broschüren oder im Internet wird kein bestimmter Inhalt für die Leistungen garantiert.
 

6.5 MTK ist berechtigt, die angebotenen Stadtführungen/Reiseleitungen an geänderte Rahmenbedingungen, wie z.B. die Gruppengröße, Witterungsbedingungen, Jahreszeiten und Öffnungszeiten der Besichtigungsorte anzupassen. Die MTK informiert den / die Kunden / Kundin hierüber unverzüglich.
 

6.6 Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für die Buchung einer Stadtführung und Reiseleitung entsprechend mit der Maßgabe, dass zwischen dem Kund:innen und der MTK kein Vermittlungsvertrag, sondern ein Vertrag über die Durchführung der gebuchten Stadtführung und/oder Reiseleitung zustande kommt.
 

6.7 Die Bezahlung der Stadtführungen/Reiseleitungen erfolgt entsprechend der einzelvertraglichen Regelungen.
 

6.8 Die Gruppengröße bei einer Stadtführung liegt bei maximal 25 Personen. Größere Gruppen werden auf mehrere Städteführer aufgeteilt. Erscheint ein:e Kunde / Kundin / mit Personen, die an der Stadtführung teilnehmen sollen, jedoch nicht im Vorfeld angemeldet wurden, und wird hierdurch die maximale Gruppengröße von 25 Personen überschritten, ist MTK berechtigt, gegenüber dem / der Kunden / Kundin einen Zuschlag von EUR 70,00 zu erheben. In diesem Fall ist MTK ferner berechtigt, die maximale Gruppengröße bei dieser Stadtführung zu überschreiten.
 

6.9 Der in der Buchungsbestätigung genannte Termin für die Stadtführung/Reiseleitung ist verbindlich. Bei einer absehbaren Verspätung ist der / die Kunde / Kundin verpflichtet, den Stadtführer telefonisch zu benachrichtigen. Die maximale Wartezeit bei fehlender Benachrichtigung beträgt 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der Stadtführung/Reiseleitung.
 

6.10 Bei einer Stornierung durch den Kund:innen bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist MTK berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt von EUR 30,00 zu erheben. Bei einer späteren Stornierung sowie bei Nichterscheinen der Gruppe werden bei Stadtführungen, bei halbtägigen Reiseleitungen und bei ganztägigen Reiseleitungen jeweils 100 % des Rechnungsbetrags als Bearbeitungsentgelt fällig. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Stornierung ist der Zugang der Erklärung bei der MTK.

 

6.11 Das Mitführen von Hunden ist möglich, soweit diese die Führung nicht stören. Es besteht eine durchgehende Anleinpflicht. Blinden- und Assistenzhunde können jederzeit mitgeführt werden.

 

6.12 Eine Stadtführung kann von der zuständigen Person abgebrochen werden bzw. einzelne Teilnehmer:innen können von der Führung ausgeschlossen werden, sollten diese sich unangemessen verhalten oder andere Teilnehmende stören (z.B. persönliche Angriffe, stark alkoholisierte Gäste, Beleidigungen).

7. Haftung der MTK

7. Haftung der MTK

7.1 MTK haftet nicht für den Inhalt der Leistungsbeschreibung, für die zu erbringenden Leistungen sowie etwaige Leistungsstörungen des BHB/sonstigen Leistungsträgers. Die Leistungsbeschreibungen sowie die sonstigen Informationen beruhen auf den Angaben der BHB/sonstigen Leistungsträgers und werden nicht von der MTK überprüft. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit tragen allein die BHB/sonstigen Leistungsträger die Verantwortung. Eine Haftung der MTK aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.
 

7.2 Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die MTK unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder soweit MTK ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Die MTK haftet für einfache Fahrlässigkeit nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten ist die Haftung der MTK auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt unberührt.
 

7.3 Soweit die Haftung der MTK ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der MTK.
 

7.4 Für die Inhalte von Internetseiten der Drittanbieter übernimmt die MTK keine Gewähr. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird die MTK derartige Links umgehend entfernen. Der Zugriff auf die Internetseite eines Drittanbieters über eine Verknüpfung auf dieser Internetseite erfolgt auf alleinige Verantwortung des Benutzers.
 

7.5 Ansprüche des / der Kunden / Kundin gegenüber der MTK wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der MTK oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

8. Schlussbestimmungen

8. Schlussbestimmungen

8.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.
 

8.2 Gegenansprüche des / der Kunden / Kundin berechtigen ihn / sie nur dann zur Aufrechnung, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der / die Kunde / Kundin nur geltend machen, wenn sein / ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
 

8.3 Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem / der Kunden / Kundin und der MTK findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
 

8.4 Ausschließlicher Gerichtsstand bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder bei Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, liegt am Sitz der MTK.
 

8.5 Die Vertragssprache ist deutsch.
 

8.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

 

 

Marketing und Tourismus Konstanz GmbH
Obere Laube 71
D-78462 Konstanz
Tel. +49 (0) 7531 1330-30
Fax +49 (0) 7531 1330-60

 

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oberbürgermeister Uli Burchardt
Geschäftsführer: Eric Thiel
Amtsgericht Konstanz: HRB-Nr. 381002
Sitz der Gesellschaft: Konstanz
USt-ID Nr.: DE 142 305 699
Steuer-Nr. 09048/09997