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Betriebliche & persönliche Versicherungen

Versicherungen optimal abschließen: Für manche Versicherungen bestehen in der Selbstständigkeit keine Beitragspflichten, sodass GründerInnen Beiträge einsparen können. Bei anderen Versicherungen ist eine Mitgliedschaft jedoch gesetzlich vorgeschrieben...

Information

Eine Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Ab einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze können GründerInnen, Selbstständige und ArbeitnehmerInnen zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen.

 

Für die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung bestehen in der Selbstständigkeit keine Beitragspflichten, sodass GründerInnen Beiträge einsparen können. Als selbstständige erhalten sie allerdings keinen Arbeitgeberzuschuss und müssen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge selbst zahlen.

 

Sonderregelungen für FreiberuflerInnen

Für FreiberuflerInnen gelten einige Sonderregelungen, z.B. die obligatorische Anmeldung in der Künstlersozialkasse.

Betriebliche Versicherungen

Betriebliche Versicherungen für Selbstständige

  • Die Berufshaftpflichtversicherung dient als betriebliche Versicherung für einige Berufsgruppen zum Schutz vor Schadensersatzansprüchen für Vermögensschäden

    im Zuge der erbrachten Leistungen. Beispiele hierfür sind Beratungstätigkeiten oder ärztliche Behandlungen. Für einige Berufsgruppen wie ÄrztInnen, ApothekerInnen, RechtsanwältInnen, SteuerberaterInnen oder WirtschaftsprüferInnen ist diese betriebliche Versicherung sogar eine Pflichtversicherung.

     

    Auch für beratende Berufe wie UnternehmensberaterIn, ImmobilienmaklerIn oder andere Dienstleistungsberufe ist eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll.

  • Wird einer dritten Person bei betrieblichen Tätigkeiten Schaden zugefügt, greift die Betriebshaftpflichtversicherung. Da jedes Unternehmen unterschiedliche Risiken beinhaltet, bieten die Versicherungsgesellschaften individuelle Versicherungsleistungen an.

  • Die Director & Officer (D&O)-Versicherung ist eine betriebliche Haftpflichtversicherung, die leitende Angestellte wie Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat im Haftungsfall gegenüber Dritten absichert.

  • Sofern Selbstständige durch ihre berufliche Tätigkeit einen Vermögensschaden verursachen, sind sie zum Schadensersatz verpflichtet. Als BeraterIn, PrüferIn oder GutachterIn sollte eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

  • Eine betriebliche Versicherung, die gegen mögliche, durch die Nutzung eines Fuhrparks entstandene Schäden absichert. Diese betriebliche Versicherung deckt Schäden an Personen, Vermögen sowie an Sachgegenständen. Die Schäden am eigenen Fahrzeug sind über die Kaskoversicherung gedeckt.

  • Eine betriebliche Versicherung, die eventuelle, durch fehlerhafte Produkte des eigenen Betriebes entstandene Schäden an Dritten abdeckt. Die Produkthaftpflichtversicherung

    ist damit eine betriebliche Versicherung, die explizit für das produzierende Gewerbe sowie LieferantInnen und LizenznehmerInnen relevant ist. Sie kann mit der Betriebshaftpflichtversicherung verbunden werden.

  • Rechtsschutzversicherungen werden für Selbstständige in der Regel gebündelt angeboten. Selbstständige können sich entweder als FirmeninhaberIn einzeln über eine Berufsrechtsschutzversicherung oder gemeinsam mit ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen über die Firmenrechtsschutzversicherung versichern. Der Leistungsumfang ist bei einer Rechtsschutzversicherung abhängig von der Mitarbeiteranzahl, der Tätigkeit sowie der Unternehmensform.

Persönliche Versicherungen

Persönliche Versicherungen

  • Wer seinen vertrauten Lebensstandard trotz einer Berufs- und Arbeitsunfähigkeit aufrechterhalten möchte, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Denn kaum ein/e Selbstständige/r ist, aufgrund der Regularien im gesetzlichen

    Rentenversicherungssystem, durch staatlichen Schutz (Erwerbsminderungsrente) abgesichert. Wer als ExistenzgründerIn eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige abschließen möchte, sollte sich direkt beim Versicherungsanbieter über den Leistungsumfang erkundigen. Denn oftmals wird die Versicherungssumme nur ausbezahlt, wenn absolut keine Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Bei einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit kann die Versicherung sonst ggf. eine „Umgestaltung" des Unternehmens verlangen.

  • Als Selbständige/r besteht die Möglichkeit, eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abzuschließen. Die Vor- und Nachteile beider Formen sollten hier genau abgewogen werden. Bei der Entscheidung für eine private Krankenversicherung ist der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nur bedingt möglich.

     

    Hinweis: Gegen Verdienstausfall bei Krankheit sichert das Krankentagegeld / Krankengeld

    ab.

  • Einige Berufsgruppen sind verpflichtet, in das gesetzliche Rentenversicherungssystem einzuzahlen. Dazu zählen z.B. Dozenten und Dozentinnen an Hochschulen, HandwerksmeisterInnen, Publizisten und Publizistinnen oder KünstlerInnen. Selbstständige

    anderer Berufsgruppen haben die Wahl. 

     

    Hinweis: Bei der Existenzgründung muss innerhalb von fünf Jahren ein Antrag auf Weiterversicherung bei der Rentenversicherungsanstalt gestellt werden. Bei Verpassen der Frist ist eine freiwillige Aufnahme in der gesetzlichen Rentenversicherung nur schwer möglich.

  • Selbstständige müssen vor ihrer Existenzgründung innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gewesen sein, um sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern zu können. Der Antrag zur Aufnahme in die Arbeitslosenversicherung muss direkt nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Sofern eine Arbeitslosenversicherung abgeschlossen wurde, können ExistenzgründerInnen nach dem Scheitern ihrer Selbstständigkeit Arbeitslosengeld beziehen.

  • Das Risiko eines Unfalls und den daraus folgenden Risiken kann über eine Unfallversicherung abgesichert werden. Selbstständige können sich z.B. freiwillig bei einer Berufsgenossenschaft versichern – die Leistungen entsprechen dann der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz in der privaten Unfallversicherung ist dabei umfangreicher und daher für Berufe mit einem erhöhten Unfallrisiko empfehlenswert.

Tipp

Grundsätzlicher Tipp

Insbesondere in der Anfangszeit einer Selbstständigkeit sollte darauf geachtet werden, nicht zu langfristige Versicherungen einzugehen. Die Beiträge für die Versicherungen sind für Selbstständige oft unterschätzte Kosten, die im Finanzplan berücksichtigt werden sollten. Die Kosten sollten dem Leistungsangebot gegenüber gestellt und abgewägt werden, was in der jeweiligen Situation sowie Branche besonders relevant ist.

 

TIPP: Es sollten immer mindestens zwei Angebote eingeholt werden!

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