FAQ für
 Standbetreiber:innen

Flohmarkt Konstanz / Kreuzlingen

Anmeldung, wichtige Informationen & FAQ für Verkäufer:innen: 
Hier gibt's alle relevanten Daten und Fakten für Flohmarktfans, die Interesse daran haben, selbst mit einem Stand beim nächsten grenzüberschreitenden Flohmarkt Konstanz (D) / Kreuzlingen (CH) dabei zu sein.

FAQ

FAQ – häufig gestellte Fragen

    • Einmal im Jahr
    • Nach Ende der Pfingstferien in Baden-Württemberg, 2025 am 28. & 29. Juni.
    • Ja, eine Reservierung der Standflächen im Voraus ist unbedingt notwendig.
    • Die Reservierung erfolgt online über die Plattform Reservix. Der Link dazu ist ab Anmeldestart hier verfügbar.
    • Alle Verkäufer:innen mit den Postleitzahlen 78462, 78464, 78465 und 78467 gelten für die Flohmarktanmeldung als Konstanzer:innen.
  • Ja. Einfach den Standplan in Reservix öffnen und wie im Kino den gewünschten Standplatz aussuchen und anklicken.

    • In einer Tauschbörse können Standflächen abgegeben oder angefragt werden.
    • Strikt untersagt ist jeglicher Weiterverkauf der gebuchten Standfläche zu erhöhten Preisen.
    • Eine Stornierung der gebuchten Standfläche ist nicht möglich.
    • Der Tausch der Standflächen erfolgt durch die Teilnehmer:innen/Interessent:innen selbst.
    • Ja, Tische, Stühle, Kleiderstangen und weiteres Präsentationsmaterial muss eigenverantwortlich mitgebracht und aufgebaut werden. Es wird lediglich die Standfläche zur Verfügung gestellt.
    • Je nach Abschnitt variieren die Aufbauzeiten zwischen 16 und 19 Uhr.
    • Ohne Auto kann jederzeit abgebaut werden.
    • Mit Auto kann am Sonntag ab 18 Uhr wieder auf das Gelände gefahren werden.
    • Sie dürfen auf das Gelände auffahren, um die Ware auf Ihrer Standfläche abzuladen.
    • Fahren Sie Ihr Kfz von dem Gelände herunter bevor Sie mit dem Aufbau beginnen.
    • Während der Veranstaltung selbst dürfen Sie nicht mit Ihrem Kfz auf das Gelände.
    • Am Sonntag kann zum Be- und Entladen nochmals zwischen 6 Uhr und 8 Uhr mit dem Auto auf das Flohmarktgelände gefahren werden.
    • Weitere Informationen können Sie den Anfahrts- und Ablaufplänen entnehmen.
    • Ja, Anhäger dürfen im Stand integriert werden.
    • Die Grenzen der Standfläche dürfen dabei nicht überschritten werden
    • Hinweis: Auch die Deichsel des Anhängers darf nicht über die Begrenzung der Standfläche hinausragen.
    • Gegenstände des Flohmarktes sind alle Gebrauchtwaren, die sich üblicherweise im Haushalt ansammeln sowie Waren in privaten, haushaltsüblichen Mengen.
    • Nicht erlaubt sind gewerbliche Waren (Neuware, originalverpackte Ware, Waren derselben Warengruppe), gesetzlich verbotene Waren und Waren, die die Rechte eines Dritten verletzen.
    • Tipp: Bei spezifischeren Verkaufsgegenständen kann die Teilnahme an einem der Spezialmärkte in Betracht gezogen werden (normalerweise Krämer-, Kunst-, oder Handwerkermarkt).
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