Aktuelles:
- Seit 1. März sind alle Maßnahmen in Baden-Württemberg aufgehoben.
- Eine Übersicht mit Informationsmöglichkeiten gibt es auf der Seite der Landesregierung.
- In der kalten Jahreszeit empfiehlt es sich, weiterhin, wenn nötig Abstand zu halten und Innenräume regelmäßig zu lüften.
- Auch in der Schweiz wurden die landesweiten Einschränkungen und Verbote aufgehoben. Bei Bedarf können die Kantone erneut Massnahmen treffen. Alle Details gibt es beim Bundesamt für Gesundheit BAG.
- In Baden-Württemberg ist zudem die Isolationspflicht für Erkrankte aufgehoben.
"Verantwortungsvolles Handeln und eine besondere Vorsicht gerade im Kontakt mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, sind weiterhin notwendig". Aus diesem Grund sollten die allgemeinen Hygieneregeln und die eventuell geltenden Regelungen zur Maskenpflicht auch weiterhin beachtet werden." Nach den bisherigen Erfahrungen in der Pandemie hat sich das Tragen einer Maske als besonders wirksames Mittel zum Eigen- und Fremdschutz erwiesen. Die Landesregierung empfiehlt daher, weiterhin eigenverantwortlich eine Maske zu tragen sowie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten."
(Quelle: Seite der Landesegierung zur gültigen Corona-Verordnung)